Nächste Versammlung
30. Oktober 2024 um 18:00 im Gemeindehaus Rowa
Hier werden u.a. die Einsprüche der Bürger noch einmal thematisiert und der Stand der Dinge bekannt gegeben.
Weitere Termine aller Gebiete im Umkreis
Wichtig! Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch und schreiben Sie eine entsprechende Stellungnahme bis Ende September an die zuständige Genehmigungsbehörde. (siehe Schreiben) und helfen Sie dabei älteren Mitbürgern. Nur mit einem eingereichten Widerspruch sichern Sie sich Ihr Recht auf eine spätere Klagemöglichkeit, wenn es zu Störungen, Beeinträchtigungen und Schäden durch die errichteten industriellen Windkraftanlagen kommt.
Betreiber von WKA werben bei Grundstückseignern erneut für Anlagen ab 2032
Betreiber versuchen erneunt Grundstückseigentümer für WKA zu gewinnen mit Abständen bis 400 m zu Wohngebäuden. Vorsicht bei derartigen Anfragen!
Plan zur Flächennutzung lt. Landesentwicklungsprogramm (LEP)
Bis 2027 sollen 1,4% der Fläche mit WKA belegt werden. Ab 2032 dann bis 2,1%.
Grober Abaufplan des Planungsvorganges
Bis Mitte März haben öffentliche Stellen wie Bürgermeister, Gemeinden ect. die Möglichkeit, sich zu den Potenzflächen WKA zu positionieren. Hier wird auch geprüft, welche Gemeinde für oder gegen WKA in ihrer Region sind. Danach startet die Umweltprüfung, Denkmalschutz usw. Im November 2024 findet eine Versammlung des Planungsverbandes statt, wo die Entwürfe zur Diskussion und dem Vorbeschluss vorgelegt werden. Danach haben die Bürger die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Im Frühjahr 2025 kommt es zum Beschluss. So der vorgesehne Ablauf.
Die Veröffentlichung der Vorranggebiete (Potenzflächen) für Gemeinden
Diese fand am 27.11.2023 in Neubrandenburg statt. Veröffentlichungen bislang nur für öffentliche Stellen.
Mitgliederversammlungen in Rowa
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