Grober Abaufplan des Planungsvorganges
Bis Mitte März 2024 hatten öffentliche Stellen wie Bürgermeister, Gemeinden ect. die Möglichkeit, sich zu den Potenzflächen WKA zu positionieren. Hier wurde auch geprüft, welche Gemeinde für oder gegen WKA in ihrer Region sind. Danach startete die Umweltprüfung, Denkmalschutz usw. Im November 2024 sollte eine Versammlung des Planungsverbandes stattfinden, auf welcher die Entwürfe zur Diskussion und dem Vorbeschluss vorgelegt werden. Diese Versammlung wurde nun auf März 2025 und nun auf Mai 2025 verschoben. Danach haben die Bürger die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Sie können auch schon vorher Einspruch einlegen. Dieser wird dann sozusagen bis Mai 2025 gesichert. (Bitte unbedingt Kopie anlegen und eine Empfangsberechtigung anfordern) Voraussichtlich im Frühjahr 2025 soll es dann zum Beschluss kommen. So der vorgesehene Ablauf.
Nächste Versammlung Regionaler Planungsverband
24.03.2025 (Genaue Zeit wird noch bekannt gegeben. Ca. 15:00)
Aufruf der AG Windkraft „Rügen gegen Windgiganten“
Wir schlagen den 01.02.2025 als deutschlandweiten Aktionstag aller Bürgerinitiativen vor, mit der Möglichkeit durch Diskussion, Plakate, Anzeigen, Filmvorführungen, Erfahrungsberichte und vielerlei Aktionismus auf die Verspargelung unserer Landschaften hinzuweisen.
Lasst euch etwas einfallen, Vorschläge sind willkommen.
Es liegt an jedem Einzelnen sich für mehr Schutz der Menschen, Natur und Landschaft einzusetzen.
Weitere Termine aller Gebiete im Umkreis
Wichtig! Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch und schreiben Sie eine entsprechende Stellungnahme an die zuständige Genehmigungsbehörde. (siehe Schreiben im Link) und helfen Sie dabei älteren Mitbürgern. Nur mit einem eingereichten Widerspruch sichern Sie sich Ihr Recht auf eine spätere Klagemöglichkeit, wenn es zu Störungen, Beeinträchtigungen und Schäden durch die errichteten industriellen Windkraftanlagen kommt.
Betreiber von WKA werben bei Grundstückseignern erneut für Anlagen ab 2032
Betreiber versuchen erneunt Grundstückseigentümer für WKA zu gewinnen mit Abständen bis 400 m zu Wohngebäuden. Vorsicht bei derartigen Anfragen!
Plan zur Flächennutzung lt. Landesentwicklungsprogramm (LEP)
Bis 2027 sollen 1,4% der Fläche mit WKA belegt werden. Ab 2032 dann bis 2,1%.
Die Veröffentlichung der Vorranggebiete (Potenzflächen) für Gemeinden
Diese fand am 27.11.2023 in Neubrandenburg statt. Veröffentlichungen bislang nur für öffentliche Stellen.
Mitgliederversammlungen in Rowa
Für den Schutz von Mensch und Natur - JETZT!
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