Die Initiative Gegenwind Seenplatte stellt hier einen Generator zur Verfügung. Jeder kann (auch für die Nachbarn) einen Widerspruch generieren.
oder
folgenden Musterwiderspruch für das Vorranggebiet 47 und das Vorhaltegebiet 49 verwenden. Diese Datei wird bei Klick auf Ihren Compter geladen.
Sie können dann Argumente löschen oder eigene Argumente dazu schreiben. Die Stellungnahmen sollten möglichst eigene Argumente enthalten. Möglichst nicht einfach nur kopieren, sondern bearbeiten.
Bitte Kopie behalten!
Wichtig! Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch und schreiben Sie eine entsprechende Stellungnahme an die zuständige Genehmigungsbehörde. (siehe Schreiben im Link) und helfen Sie dabei älteren Mitbürgern. Nur mit einem eingereichten Widerspruch sichern Sie sich Ihr Recht auf eine spätere Klagemöglichkeit, wenn es zu Störungen, Beeinträchtigungen und Schäden durch die errichteten industriellen Windkraftanlagen kommt.
Hier nur Briefe mit der Aufschrift "Kopie". Originale bitte selbst versenden oder abgeben!
Energieministerkonferenz in Stralsund, Mahnwache 4.12.25 um 16:00
Treff am Donnerstag, den 4.12.25 um 16:00 Uhr am Parkplatz an der Werft in Stralsund
Die Mahnwache ist ordnungsgemäß angemeldet. Rückfragen gerne an Tel.: 0174-9092078
Hier die Bekanntmachung mit Planentwurf
Natura 2000-"Verträglichkeitsprüfungen" im Rahmen des RREP Wind für unser Gebiet
Weitere Termine aller Gebiete im Umkreis
Grober Abaufplan des Planungsvorganges
Bis Mitte März 2024 hatten öffentliche Stellen wie Bürgermeister, Gemeinden ect. die Möglichkeit, sich zu den Potenzflächen WKA zu positionieren. Hier wurde auch geprüft, welche Gemeinde für oder gegen WKA in ihrer Region sind. Danach startete die Umweltprüfung, Denkmalschutz usw. Im November 2024 sollte eine Versammlung des Planungsverbandes stattfinden, auf welcher die Entwürfe zur Diskussion und zum Vorbeschluss vorgelegt werden. Diese Versammlung wurde auf März 2025, dann auf Mai 2025 und dann auf den 18.September 2025 verschoben. Grund sind neue Gesetze des Europäischen Gerichtshofes.
Nun haben die Bürger die Möglichkeit Einspruch bis 12.Dezember 2025 einzulegen. Diese sollten fundiert sein, denn alles andere wird ignoriert.
Voraussichtlich im Frühjahr 2026 soll es dann zum Beschluss kommen. So der vorgesehene Ablauf.
Betreiber von WKA werben bei Grundstückseignern erneut für Anlagen ab 2032
Betreiber versuchen erneunt Grundstückseigentümer für WKA zu gewinnen mit Abständen bis 400 m zu Wohngebäuden. Vorsicht bei derartigen Anfragen! Diese Betreiber versuchen Gesetze zu umgehen!
Für den Schutz von Mensch und Natur - JETZT!
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