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Veranstaltungen

23.5.2025 ab 17:00 Infostände und Erfahrungsaustuasch in Penzlin, Am Schmorter See 8.  Ab 20:00 Konzert Penzliner Marktplatz

Nächste Versammlung Regionaler Planungsverband

Verschoben auf 7. Juli 2025

Im September 2025! soll die 63. öffentliche Verbandsversammlung stattfinden, welche die Freigabe des Entwurfs der Teilfortschreibung Wind des RREP MS als zentralen Beratungsgegenstand beinhaltet.

https://www.region-seenplatte.de/index.php?object=tx,3148.5&ModID=7&FID=3148.312.1

Grober Abaufplan des Planungsvorganges

Bis Mitte März 2024 hatten öffentliche Stellen wie Bürgermeister, Gemeinden ect. die Möglichkeit, sich zu den Potenzflächen WKA zu positionieren. Hier wurde auch geprüft, welche Gemeinde für oder gegen WKA in ihrer Region sind. Danach startete die Umweltprüfung, Denkmalschutz usw. Im November 2024 sollte eine Versammlung des Planungsverbandes stattfinden, auf welcher die Entwürfe zur Diskussion und zum Vorbeschluss vorgelegt werden. Diese Versammlung wurde auf März 2025, dann auf Mai 2025 und nun auf September 2025 verschoben. Grund sind neue Gesetze des Europäischen Gerichtshofes. Danach haben die Bürger die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Sie können auch schon vorher Einspruch einlegen. Dieser wird dann sozusagen bis Mai 2025 gesichert. (Bitte unbedingt Kopie anlegen und eine Empfangsberechtigung anfordern) Voraussichtlich im Frühjahr 2025 soll es dann zum Beschluss kommen. So der vorgesehene Ablauf.

Weitere Termine aller Gebiete im Umkreis

Gegenwind Penzliner Land

Link Gegenwind Seenplatte

Musterschreiben zum Widerspruch (Klick Link)

Wichtig! Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch und schreiben Sie eine entsprechende Stellungnahme an die zuständige Genehmigungsbehörde. (siehe Schreiben im Link) und helfen Sie dabei älteren Mitbürgern. Nur mit einem eingereichten Widerspruch sichern Sie sich Ihr Recht auf eine spätere Klagemöglichkeit, wenn es zu Störungen, Beeinträchtigungen und Schäden durch die errichteten industriellen Windkraftanlagen kommt.

Eine Kurzfassung von Argumenten finden Sie auch hier

Betreiber von WKA werben bei Grundstückseignern erneut für Anlagen ab 2032

Betreiber versuchen erneunt Grundstückseigentümer für WKA zu gewinnen mit Abständen bis 400 m zu Wohngebäuden. Vorsicht bei derartigen Anfragen!

Plan zur Flächennutzung lt. Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Bis 2027 sollen 1,4% der Fläche mit WKA belegt werden. Ab 2032 dann bis 2,1%.

Die Veröffentlichung der Vorranggebiete (Potenzflächen) für Gemeinden

Diese fand am 27.11.2023 in Neubrandenburg statt. Veröffentlichungen bislang nur für öffentliche Stellen.

Mitgliederversammlungen in Rowa

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