Für Grundstückseigentümer und Pächter
Bürgermeister und Gemeindevertreter sollten jetzt ihre Bauern, Eigentümer und Verpächter vor dieser hochriskanten Anlage schützen
Sie sind Grundstückseigentümer, Pächter oder eine Genossenschaft und Ihnen wurde sehr viel Geld für die Beteiligung an einer Windkraftanlage (WKA) angeboten? Oder Sie möchten selbst investieren?
Verständlicherweise ist so ein Angebot sehr verlockend, wenn Sie mit ca. 195m (gesamt ca. 240 m oder höher) hohen Anlagen in Sichtweite leben können.
Vielleicht müssten Sie nicht mehr so viel arbeiten oder ziehen nach Errichtung der Anlage einfach weg?
Über einige Dinge lohnt es sich nachzudenken, denn so einfach ist es nicht:
"Sollte die Anlage nach wenigen oder mehreren Jahren abgebaut werden und die Rückbaukosten die zurückgelegte Summe überschreiten, haftet der Grundstückseigentümer mit seinem Privatbesitz. Dies kann zu einer Privatinsolvenz mit Verkauf von Haus und Hof führen, wenn die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen". Es ist gesetzlich geregelt, dass bei Neuverträgen die Anlage nach Stilllegung innerhalb von 6 Monaten abgebaut werden muss. Die Betreiber sind zu diesem Zeitpunkt dann schon oft - z.B. in Dubai o.ä.
"In der Regel wird ein Rückbau erst nach 20 Jahren oder mehr Laufzeit erwartet. Die Erfahrung zeigt, dass es aber schon wesentlich früher zu einer Geschäftsaufgabe kommen kann". (Quelle windradfreies-kraichtal, Bauerzeitung, Rückbau und Repowering nach § 249 Abs. 2 BauGB
In § 179 Abs. 1 BauGB ist ein sog. Rückbau- und Entsiegelungsgebot enthalten
§ 35 Abs. 5 Satz 2, 3 BauGB Rückbaupfilcht)
Bei Rückbau oder Problemen sind Sie als Eigentümer (und Ihre Erben), als Pächter oder Genossenschaft in der Pflicht.
Mit etwas Glück geht der Betreiber nicht in die Insolvenz, oder Projektierer verkaufen die Anlage weiter (auch an Fonds möglich, welche Verträge nicht einhalten und die Landwirte erhalten gar kein Geld mehr)
Mit etwas Glück entsteht nicht ein unreparierbarer Defekt (im Durchschnitt geht ein Drittel der Anlage kaputt).
Mit etwas Glück wird der Boden des Grundstückes nicht durch Zerbrechen von Karbonflügeln unnutzbar.
Mit etwas Glück überschreitet Ihre Anlage nicht die Imissionswerte. (z.B. Schall oder max. 30 Minuten Schlagschatten am Tag)
Mit etwas Glück leidet Ihre Anlage nicht an mangelhafter Effektivität (Auslastung 15 bis max. über 30%).
Mit etwas Glück enstehen keine Sicherheitsverletzungen.
Mit etwas Glück entstehen keine Gesundheitsgefährdungen.
Mit etwas Glück gibt es keine Klagen von Anwohnern wegen Ausgleich von Wertminderungen.
Mit etwas Glück gefährden Ihre Anlagen keine Vögel oder andere Tiere.
Mit etwas Glück erfüllt Ihre Anlage alle Umweltauflagen, welche z.B. durch Ölverschmutzung, Abrieb oder Havarien o.ä. entstehen können.
Mit etwas Glück wird Ihr Grundstück in der ersten Zeit nicht um den Wert gemindert, welchen Sie sich als Einnhame erhofften.
Mit etwas Glück gibt es keinen Regierungswechsel mit einhergehender Verschärfung von Umweltauflagen oder Rücknahme von Gesetzen.
Mit etwas Glück entscheidet die Regierung nicht plötzlich den sofortigen Abbau von Subventionen. (wie z.B. die kurzfrsitige Rücknahme der Subventionen bei Elektrofahrzeugen)
Mit etwas Glück wird es in 5-10 Jahren keine neue, bessere und umweltverträglichere Technologie geben, welche Ihre Anlage unrentabel oder überflüssig macht.
Mit etwas Glück gibt es keine vorfristige Stilllegung durch Gerichtsbeschluss.
Mit etwas Glück nehmen Sozialgemeinschaften und Teile regionaler Wirtschaft in der Region keinen Schaden.
Mit etwas Glück zerstören Sie mit Ihrer Anlage nicht den Lebenstraum Ihrer Mitmenschen.
Mit etwas Glück werden die Dorfgemeinschaften, wie bisher, gemeinsame Projekte machen und in Einklang miteinander leben und feiern.
Weitere Fallstricke
Weitere Fallstricke für Grundstückseigentümer, Pächter und Genossenschaften
Flächenverpächter müssen sich darüber im Klaren sein, dass Projektierer Vertragsentwürfe von Windkraftprojekten immer aus deren Blickwinkel und zu deren Vorteil erstellen werden. Grundstücksbesitzer können schnell in viele Fallen tappen.
Solange mit den Anlagen Geld zu verdienen ist, werden die Betreiber voraussichtlich im Boot bleiben. Danach werden die Anlagen verkauft, weitergereicht oder es wird Insolvenz angemeldet. Die Projektierer und Firmen, welche am Bau beteiltigt waren, haben dann bereits ihr Geld verdient.
Haftungsrisiken
Grundstückseigentümer und Flächenverpächter sollten beachten, dass sie für Schäden, die von Windrädern auf ihrem Grund verursacht werden, mit haftbar sind (so der Betreiber noch haftbar ist), wenn Dritte geschädigt werden. Mögliche Ursachen hierfür könnten beispielsweise Umsturz, Rotorbruch, Ölaustritt, Eisabwurf (bis 500 m) o.ä. sein. Z.B. wird krebserregendes Carbon und andere Verbundstoffen allein durch Abrieb (bei 20 Jahren Laufzeit pro WKA ca. 2 Tonnen) über Dörfer, Felder und Wälder verteilt. Diese sind danach unwiderruflich kontarminiert. Hier braucht es viele Anwälte und gute Versicherungen.
Im Normalfall deckt bei solchen Schäden eine vom Betreiber abzuschließende Haftpflichtversicherung. Aber Versicherungen lassen sich kündigen, zahlen nicht oder haben keine ausreichende Deckung. Im Schadensfall müsste dann der Eigentümer oder Flächenverpächter für entstandene Schäden aufkommen. (Der Betreiber ist in den meisten Fällen eine Kommanditgesellschaft. Diese Kommanditen haften mit ihrem Privatvermögen) Ein nicht ganz uninteressanter Aspekt.
Heißt auch: Genossenschaften haften jeweils mit ihren Einlagen – der Flächenbesitzer für den Rest.
Rechtsstreitigkeiten sind in diesem Zusammenhang sehr schwierig und aufwändig, da die Haftungsregeln im deutschen Recht sehr kompliziert sind.
Rückbau und Renaturierung
WKA dürfen nur zugelassen werden, wenn eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau vom Bauherren bzgl. des Grundstücks abgegeben wurde. Der Eigentümer/ Flächenverpächter darf sich hiervon aber nicht täuschen lassen. Er ist selbst verantwortlich für die Erfüllung dieser Zulassungsvoraussetzung. Der Rückbau schließt den Rückbau der WKA ein. Dem Bundesverband Windenergie zufolge muss für den Rückbau (momentan!) mit Kosten von 30.000 €/MW (je nach Anlage) gerechnet werden. Das schließt die Entfernung des Beton-Fundaments (bei bis zu 290 Meter hohen Türmen - das entspricht sechsmal der Höhe des Waldes - bis zu 10.000 Tonnen Beton als Fundament), von Kabeln, Zuwegungen etc. mit ein. Ziel ist die Herstellung des Ausgangszustandes. (Die Eingriffsfläche beträgt 4000 Quadratmeter pro Anlage, dabei werden 500 Quadratmeter Landwirtschaftsfläche ein für allemal vollversiegelt und konarminiert). Bei einer Insolvenz, Entziehung der Betriebserlaubnis oder Umweltschäden o.ä. unter Umständen auch wesentlich früher. Im Ernstfall ist der Grundstückseigner für die Entfernung der WKA voll haftbar. Der Betreiber wird versuchen möglichst viel Risiko auf den Verpächter abwälzen.
Der immer teuer werdende Rückbbau, Ensorgung und die Renaturierung sollte sich jeder Eigentümer vor Augen führen. Vor allem bei Materialien wie den Rotorblättern, welche auf Sonderdeponien gelagert werden müssen. Schäden an Natur und Umwelt (z.B. Ölaustritt, Abrieb o.ä.) sind ebenfalls zu beseitigen.
Der scheinbar lukrative Gewinn durch Pachteinnahmen o.ä., die im Übrigen versteuert werden müssen, wird schnell von dringend empfohlenen Rückstellungen für das Abfangen von Risiken (wenn diese am Ende ausreichen), Rechtsbeistand (den werden Sie brauchen), Versicherungen, Inflation usw. aufgefressen.
Quelle windradfreies-kraichtal, Bauerzeitung, Rückbau und Repowering nach § 249 Abs. 2 BauGB
In § 179 Abs. 1 BauGB ist ein sog. Rückbau- und Entsiegelungsgebot enthalten
§ 35 Abs. 5 Satz 2, 3 BauGB Rückbaupfilcht
Wie komme ich aus einem bestehenden Vertrag? Link IUSVERDEAbruf 12.12.2024
Bitte belesen Sie sich selbst! Dies sind nur Auszüge um Sie auf die Risiken aufmerksam zu machen.
In jedem Fall sollten sich Gegner und Betreiber/Eigner/Flächenverpächter solcher Anlagen einen Vorrat an blutdrucksenkenden Mitteln zulegen.
Diesbezüglich sitzen wir am Ende in einem Boot.
Klimakiller in Windkraftanlagen
Quelle ARD Tagesschau 18.08.2022 15:48 Uhr
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/erneuerbare-energien-windkraft-treibhausgas-sf6-101.html
SF6 - hat von allen bekannten Substanzen die stärkste Treibhauswirkung. Es wirkt rund 22.800 Mal so stark wie die identische Menge Kohlendioxid. Und: Wenn es einmal in die Atmosphäre gelangt ist, dauert es mehr als 3000 Jahre, bis SF6 sich wieder zersetzt und unwirksam wird.
Jeder Besitzer eines Windrades, das demontiert werden soll, muss sich selbst um das aufwendige Recycling kümmern.
Wie oft haben Windräder Havarien? Keiner zählt nach.
Weil die Polilik, Betreiber und Projektierer keine schlechten Nachrichten gebrauchen können.
Urteil gegen Windpark in Frankreich – Schadenersatz für Wertminderung von Immobilien
Quelle Blackout News, Abruf 4.3.24
Tonnenschwerer Flügel bricht bei Dornstadt von Windrad ab. Das Teil stürzte aus einer Höhe von rund 100 Metern unweit der A8 und der Bahnstrecke in einen Acker.
Durch den Aufprall des Flügels auf dem Feld wurden mehrere große Teile abgerissen. Laut Polizei bestand aufgrund von starken Windböen die Gefahr, dass diese auf die nur wenige hundert Meter entfernte Schnellzugstrecke Ulm-Wendlingen und die dahinter liegende A8 geweht werden. Deshalb mussten die Züge zeitweise auf Sicht fahren. Der Verkehr auf der Autobahn wurde auf Tempo 40 reduziert. Große Gebiete wurden dadurch konterminiert, Meschen und Tiere nicht geschützt.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/windrad-verliert-fluegel-bei-temmenhausen-100.html Quelle SWR 24.2.2024, Abruf 25.2.2024,
Abgerissener Windradflügel
Mit schweren Folgen für die Landwirtschaft Quelle NDR 17.1.2023
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Abgerissener-Windrad-Fluegel-in-Alfstedt-Landkreis-setzt-Frist,windkraftanlage326.html
Bei Pritzwalk - Windradflügel reißt ab und bohrt sich in Feld Quelle rbb24 23.11.2023
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/11/windrad-brandenburg-rotorblatt-steckt-in-feld-giesensdorf.html
Ein spezifischer Aspekt der Erosion ist das Freisetzen von Mikroplastik an den Rotorblättern
Laut Auskunft des IWES sind ihnen bislang keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu der Frage bekannt, ob und in welchem Umfang Mikroplastik freigesetzt wird. Dass das Material, welches sich durch Erosion löse, in der Umwelt lande, ließe sich nicht bestreiten. Die Blätter werden erst dann getauscht oder repariert, wenn es sich gar nicht mehr vermeiden ließe, d.h. der Erosionsschaden schon erheblich sei. Dadurch werden Mikroplastikpartikel weit über die Landschaft verstreut mit ergheblichen Folgen für Umwelt und Natur. (In 20 Jahren pro Windkraftanlage ca. 2 Tonnen)
Quelle Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Abruf 20.2.24
https://www.bundestag.de/resource/blob/817020/27cf214cfbeaac330d3b731cbbd8610b/WD-8-077-20-pdf.pdf
Zitat: "Bloomberg zitiert in dem Zusammenhang eine Überschlagsrechnung des JP-Morgan-Analysten Akash Gupta. Demnach könnte die Reparatur jeder fehlerhaften Turbine von Siemens Gamesa bis zu 1,7 Millionen Dollar (1,6 Millionen Euro) kosten. Ausgehend von den Prognosen des Unternehmens und den Hinweisen darauf, dass der Defekt die neueren Plattformen betrifft, könnten etwa 1000 Turbinen mit Problemen behaftet sein, was die potenziellen Kosten auf etwa 1,6 Milliarden Euro bringen würde, schätzt Gupta. Laut Bloomberg könnten die Kosten zudem zusätzlich steigen, wenn das Unternehmen seine Untersuchungen ausweitet... "
Windrad in Vorpommern brennt - Löschen kaum möglich
Quelle: Nordkurier, Abruf 23.1.24
Zweiter Windrad-Brand an einem Tag – dieses Mal in der Seenplatte
Quelle: Nordkurier, Abruf 23.1.24
Beschädigter Flügel: Windrad bei Gnoien im Sturm umgeknickt
Windrad in Mecklenburg knickt in der Mitte durch
Ein Windrad ist am 7. August 2023 bei Gnoien (Landkreis Rostock) in Mecklenburg-Vorpommern umgeknickt. Die Polizei hat die vorbeiführende Landesstraße zeitweise gesperrt.
Quelle Video: Thomas Schröder Nordkurier auf YouTube, Abruf 1.10.23
https://youtu.be/QW5lfH74rpY?si=yFotYpKiSkiZsmZB
Windrad bei Leisnig umgestürzt
Hier sieht man wie "fachmännisch" die WKA nach Havarien zerlegt werden. Zersägt, geflext usw. Damit kontaminiert man das Feld und macht dieses komplett unbrauchbar. Quelle: SächsischeDE, Abruf 20.1.24
Riesiges Windrad mit 240 Metern Höhe eingestürzt
Quelle Golem 1. Oktober 2021, Abruf 11.12.23 Andreas Donath
Abgeknickte Rotorblätter, herabstürzende Trümmerteile
Quelle FAZ.NET 18.5.20: MICHAEL ASHELM, Abruf 1.9.23
Rotorblatt stürzt ab und schlägt auf Feld ein
Übersicht Unfallereignisse an Windkraftanlagen / Windparks
Quelle Wattenrat, Abruf 4.1.24
https://www.wattenrat.de/wp-content/uploads/2021/07/Unfallliste_WKA_immer_aktuell4.pdf
Gericht in DE fällt knallhartes Urteil zu Windrädern und legt sie zeitweise lahm
Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung: Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs von Windenergieanlagen
Pressemitteilung Nr. 95/2023 vom 19.12.2023
....Aufhebung der Genehmigung. Revisions- rechtlich nicht zu beanstanden ist es ferner, dass das Oberverwaltungsgericht im vorliegenden Fall einen Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG bejaht hat, weil durch den Betrieb der Windenergieanlagen das Tötungs- und Verletzungsrisiko von Exemplaren der besonders geschützten Fledermausarten signifikant erhöht sei.
Wegen hoher Vogelschlagszahlen und Lärmbelästigung entscheidet die Justiz, dass ein Windpark die Genehmigung entzogen wird
Quelle BFM TV Frankreich, Abruf 12.12.23 (bitte mit Brwoser übersetzen) Insgesamt wurde geschätzt, dass die Blätter der WKA den Tod von mehr als tausend Vögeln verursacht haben. Neben der Biodiversität beschweren sich viele Anwohner über die Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen. Ab sofort hat die Firma (ERL), eine Tochtergesellschaft des deutschen Konzerns EnW, 15 Monate Zeit, um die sieben Windkraftanlagen zurückzuziehen und den Standort Benarguesen unter Androhung einer Zwangsstrafe von 3000 Euro pro Tag für 180 Tage instand zu bringen.
https://www.bfmtv.com/environnement/morts-d-oiseaux-nuisances-sonores-le-demantelement-d-eoliennes-ordonne-dans-l-herault-une-premiere_AV-202312120219.html
Studie zur Abnahme der Vogelpopulation in Nähe von Windkraftanlagen
Quelle RTE Irland, Abruf 4.1.24 (bitte mit Brwoser übersetzen) Rückgang der Vogelpopulationen in den an Windturbinen angrenzenden Gebieten - UCC-Studie
Die Studie ergab, dass der Hauptgrund offenbar die Räumung von Lebensräumen beim Bau der Windparks ist.
https://www.rte.ie/news/science/2018/1024/1006332-research-bird-populations/
"Größtes Umweltzerstörungsprogramm aller Zeiten"
Naturschutzverbände zum jüngsten Klimaschutzgesetz
Zur Reform des jüngsten Klimaschutzgesetzes, mit dem der Bau von Windräder nochmal erleichtert wird, schrieben Naturschutzverbände: „Das Gesetz trägt entschieden dazu bei, den Klimaschutz gegen den Naturschutz auszuspielen“, so Schleswig-Holsteins Nabu-Chef Alexander Schwarzlose. Personalnot in den Behörden führe dazu, „dass Windräder regelmäßig genehmigt werden, ohne dass die Zentralelemente des Naturschutzes geprüft worden sind“. Sein drastisches Fazit: „Gebiets- und Artenschutz verkommen so weitgehend zu leeren Worthülsen."
In einem „Positionspapier grüner Naturschutz und Erneuerbare Energien 2023“ heißt es: „Dieses Positionspapier richtet sich nicht gegen die Energiewende und die notwendige Umstellung von fossilen auf Erneuerbare Energien, sondern gegen die leider immer breiter werdende Spur der Verwüstung, die die gegenwärtige grüne Wirtschafts- und Klimaschutzpolitik ungewollt im Naturschutz hinterlässt.
Rotmilan geschreddert auf Feld entdeckt
Quelle Nordkurier, Abruf 14.6.24 Hohe Dunkelziffer vermutet
https://www.nordkurier.de/regional/uckermark/rotmilan-geschreddert-auf-feld-entdeckt-2601330
Empörung ist nicht ausreichend!
Stoppen wir gemeinsam die Zerstörung unserer Umwelt und Natur - JETZT!
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