Begriff: "Öffentliches Interesse"?
Das in diesem Zusammenhang oft genannte "Öffentliches Interesse" ist ein in neuen Gesetzen häufig verwendeter unbestimmter Rechtsbegriff, der die Belange des Gemeinwohls über die Individualinteressen stellt. Das öffentliche Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, weil er in keiner gesetzlichen Vorschrift, in der er vorkommt, konkretisiert wird. (Quelle: Wikipedia)
Fügt man nun noch "Bedeutsamen" oder "Überragenden" hinzu, klingt es noch bedeutsamer.
Mit dem Bau von Windkraftanlagen aber werden Individualinteressen einiger subventionierter Unternehmen und Eigentümer über das Gemeinwohl einer ganzen Region gestellt! Mitspracherechte der Bürger und Umweltbedenken werden weitestgehend ausgehebelt. Das Gemeinwohl sind aber auch in der Region ansässigen Bewohner, regionale Wirtschaft, Urlauber und Gäste der Region.
Hier unsere Petition. Diese zeigt wie viele Bewohner und Besucher gegen den Bau von WKA sind. Das ist "überragendes öffentliches Interesse"!
Wer also bestimmt das öffentliche Interesse?
Die Regierung, welche sich und profitorientierte Einzelpersonen und Unternehmen mit einer pauschalen 2,1% - Regelung, Milliarden Euro an Subventionen und dem Ausblenden der Landschaftszertörung, über das Interesse des Gemeinwohls stellt.
Quelle Handelsblatt 13.11.2023 Ulrich Kriese ist Sprecher für Bau- und Siedlungspolitik des Naturschutzbunds (Nabu), Abruf 4.11.2023
"Um eine Beschleunigung zu erreichen, möchte die Bundesregierung die Kommunikation mit Bürgern und Umweltverbänden „frühzeitiger, straffer und zielorientierter“ gestalten. Hinter diesen drei harmlos klingenden Worten verbirgt sich ein Angriff auf die Bürgerrechte und das Umweltrecht."
Eine Aushöhlung von Bürgerrechten – doch zu welchem Preis?
"Indem die Koalition an Projekten ein sogenanntes „überragendes öffentliches Interesse“ erklärt, nimmt sie Klagen gegen Genehmigungen die aufschiebende Wirkung und verkürzt den Instanzenweg. Beim Beschleunigungsgesetz für Flüssiggasterminals wurde das noch als Ausnahme deklariert. Doch dann wurde dieses Vorgehen umgehend auf erneuerbare Energien...ausgeweitet"
"Doch anstatt das Problem langer Verfahrenszeiten mittels personell vernünftig ausgestatteter Behörden anzugehen, vergreift sich die Koalition an den Rechten der Zivilgesellschaft. Statt deren Schwarmintelligenz zu nutzen, nimmt sie schlechte und fehlerhafte Planungen und unnötige Naturzerstörungen in Kauf."
"Statt unter Einsatz moderner Kommunikationsformen vorgelagerte informelle Beteiligungsformate zu stärken, verordnet sie per Gesetz die Selbstverständlichkeit, dass diese die Ergebnisse der formalen Verfahren nicht vorwegnehmen dürfen. Deutlicher könnte die Regierung ihr Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht dokumentieren.
"Jonathan Sumption, Historiker und ehemaliger Richter am Obersten Gerichtshof Großbritanniens, vertrat die These, dass Demokratien meist schleichend zugrunde gehen: „Ihre Institutionen werden unmerklich all dessen beraubt, was sie einst als demokratisch gekennzeichnet hat. Die Etiketten werden noch da sein, aber sie werden den Inhalt nicht mehr beschreiben; die Rhetorik der Demokratie wird unverändert bleiben, der Inhalt jedoch bedeutungslos sein.“
(Laut einer Studie trauen sich nur noch 40% der Bevölkerung frei ihre Meinung zu äußern. Innerfamiliär nicht eingerechnet. Was ist passiert in unserer Demokratie?)
Es ist mitnichten demokratisch den Willen einzelner Politiker und profitorientierter Einzelpersonen und Unternehmen "durchzuprügeln" und dabei Natur und Umweltschutz dem Verfall preiszugeben und Bürger und Gemeinde bei der Umsetzung von Projekten zu übergehen.
Die Profiteure:
Planer, Betreiber, Gründstückseigentümer, welche in eine Art Goldrausch verfallen und die Politiker.
Die Verlierer:
Die Bürger, welche die höhere Energiekosten durch massenhafte Suventionen tragen und zusätzlich ihre Umwelt, das Landschaftsbild, ihre Gesundheit und ihr sozieles Umfeld einbüßen, - ohne jeglichen Gewinn, dafür aber mit erhöhten Energiekosten durch Netzbetreiberkosten. Da wo Windktraftanlagen gebaut werden, sind die Strompreise am höchsten.
Telefónica und Vodafon dürfen nun in Naturschutzgebieten Netz ausbauen
Nur 4% der Fläche Deutschlands sind Naturschutzgebiete. O2 und Vodafon wollen nun mehr Mobilfunkmasten in diesen Gebieten bauen. Das Gesetz besagt u.a., dass der Handynetz-Ausbau im "überragenden öffentlichen Interesse" liegt - damit würde der Ausbau rechtlich dem Bau von Windrädern gleichgestellt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stoppt Windräder-Bau
Beim Bau von Windrädern gewinnt der Trinkwasserschutz an Bedeutung. Das hat jetzt auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof erkannt und stoppt ein Windprojekt bei München.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), wurde als eine Angelegenheit von „überragendem öffentlichen Interesse“ definiert um jegliche Einwände abzuwehren. Eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum Trinkwasserschutz widerspricht dem nun. Das Urteil war von der Naturschutzorganisation „Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität“ (VLAB) erstritten worden.
Empörung ist nicht ausreichend!
Stoppen wir gemeinsam die Zerstörung unserer Umwelt und Natur - JETZT!
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