Kabinett beschließt - EU-Notfallverordnung wird umgesetzt – "Verfahren werden noch mal schneller!"
Bundeswirtschaftsminister Habeck: „Die Bundesregierung hat einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten!" (Pressemitteilung BMWK 30.01.2023)
Auszug aus der sogenannten EU-Notfallverordnung (Pressemitteilung BMWK 30.01.2023)
Nun wird zur Umsetzung auf vielen Gebieten der Notstand ausgerufen.
Sobald "wichtige Bundesgesetze" fertig sind wirde es auch für Mecklenburg ein neues "Klimaanpassungsgesetz" geben.
Umwelt - Natur und Artenschutz werden dann an die Erfordernisse von WKA angepasst. Quelle Auszug Nordkurier (8.12.23)
Vereinfachte Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
Für ausgewiesene EE- und Netzgebiete, die bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung.
Indem gesetzlich geregelt wird, dass erneuerbare Energien im öffentlichen Interesse liegen, haben sie in Zukunft rechtlich Vorrang vor anderen Belangen. Zudem soll es künftig nicht mehr auf einzelne Exemplare einer geschützten Tierart ankommen, solange deren Gesamtbestand stabil ist oder steigt.
Das heisst: Bei jedem Baugebiet wird geprüft, ob durch den Bau von WKA die Art von Kranichen, Adlern oder Rotmilanen u.a. gefährdet wird. Kann kein Beweis erstellt werden, wird gebaut. Nach dem Bau von bis zu 99 Gebieten in der Mecklenburger Seenplatte auf mehr als 15.000 Hektar, wird man dann voraussichtlich erstaunt feststellen, dass bislang vorkommende Arten hier nicht mehr existieren.
Um die artenschutzrechtlichen Belange zu "wahren", stellt die zuständige Behörde sicher, dass der Betreiber angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen durchführt. Insbesondere wenn solche Maßnahmen nicht existieren, müssen Betreiber einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten. Die Bewertung erfolgt auf Basis bestehender Daten.
Die Vorgaben der Vogelschutz-, Fauna-Flora-Habitat- und UVP - Richtlinie zur artenschutzrechtlichen Prüfung und UVP werden für den Anwendungsbereich der Verordnung außer Kraft gesetzt.
Heißt, die Betreiber zahlen einfach einen Obulus (welcher letztendlich aus Steuergeldern stammt) für Schäden an Umwelt und Natur wenn sie "Minderungsauflagen" nicht umsetzen?
Diese Art von Artenschutz ist "ABARTIG".
Damit würde der WKA Ausbau zu einem der größten Natur-und Umweltzerstörprozesse der letzten Jahre. Der Erlass einer „Notverordnung“ wegen Energiekrise ist aber rechtswidrig. Die jetzigen Regelungen verstoßen gegen nationales Recht aber auch gegen Unionsrecht. Die Notverordnung soll Mitte 2025 auslaufen. Eine weitere Verlängerung ist nicht begründbar.
Die indigenen Völker in Kolumbien nennen die Weißen übersetzt „Die, die alles kaputt machen“.
Die neuen Gesetze gehen nach Meinung führender Rechts- und Naturschutzexperten ausschließlich zulasten des Arten- und Naturschutzes: Windkraftanlagen dürfen künftig viel näher an die Brutplätze auch seltener Arten heranrücken. Die Liste der Vogelarten, für die es überhaupt Risikoprüfungen geben muss, wurde radikal zusammengestrichen.
Naturschützer rufen Brüssel gegen Ampel zur Hilfe und kündigen Klagen an. Quelle: RiffReporter, Abruf 1.11.23
Zitat Bild 1.2.23 "Habeck pfeift auf Bürger-Beteiligung und Umweltschutz" (und bestehende Gesetze) "Baut Windräder, basta!" Um schneller Windräder aufstellen zu können, will Habeck nun 18 Monate per Notverordnung an bestehenden Recht vorbeitregieren." "Das geht jetzt auch Express selbst in Naturschutzgebieten"
Diese Art von undemokratischer Durchsetzungspolitik richtet sich gegen Mensch und Natur und sollte schnellstmöglich durch eine nachhaltige Energie - und Umweltpolitik abgelöst werden. Wir fordern die Behörden auf, entsprechende Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Gesundheit von Menschen und Tieren sowie der Biodiversität zu ergreifen bzw. Maßnahmen zu unterlassen, die diese gefährden.
Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen bei Windenergieanlagen gegen europäisches Naturschutzrecht
https://naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/763-31-08-2020-pm-rechtsgutachten-stellt-fest-artenschutzrechtliche-ausnahmen-vom Quelle: naturschutz-initiative Abruf 2.2.24
Neues Gesetz gegen Umwelt, Natur und Mensch
20 Vogelarten wurden auf Wunsch des Wirtschaftsministeriums aus dem Katalog der beim Bau von Windrädern zu prüfenden Tierarten gestrichen. Ihr Vorkommen hat bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keinerlei Bedeutung! Die sind unevaluierte Maßnahmen gegen Mensch und Natur!
Gestrichen: KRANICH, SCHWARZSTORCH, ZIEGENMELKER, WIEDEHOPF, GRAUREIHER, NACHTREIHER, PURPURREIHER, LACHMÖWE, MITTELMEERMÖWE, SCHWARZKOPFMÖWE, SEESCHWALBE, ALPENSCHNEEHUHN, HASELHUHN, BIRKHUHN, AUERHUHN, ROHRDOMMEL, ZWERGDOMMEL, MORNELLREGENPFEIFER, WACHTELKÖNIG, WALDSCHNEPFE.
Grünen-Minister wollen für beschleunigten Windkraft-Ausbau den Artenschutz deutlich einschränken
https://www.riffreporter.de/de/umwelt/windkraft-ausbau-energiewende-voegel-artenschutz-rotmilan-weissstorch-habeck-lemke Quelle: Riffrepprter, Abruf 26.1.24
Die Bundesregierung hat Paragraphen reaktiviert. Dies erlaubt den Betreibern von Windindustrieanlagen, den nächtlichen Schallpegel um 4 Dezibel zu erhöhen!
Gesetze sind offensichtlich dafür da um sie bei Bedarf zu brechen und sie gegen Natur und Menschen zu richten. Eine derartige Politik haben wir gewählt!
Von der Allgemeinheit nahezu unbemerkt hat die Regierung im Juni 2023 das „Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetz“ auf den Weg gebracht. Artikel 10 dieses Gesetzes sieht eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor. Diese Änderung erlaubt unter § 31k Abweichungen zu den bisher geltenden Vorgaben für nächtliche Geräuschgrenzwerte und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen. Bundesgesetzblatt: BGBl. I, BGBl.-Nr.: 202, Veröffentlicht: 02.08.2023
Lärm- und Schattenwurfauflagen für Windräder fallen weg
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Weniger-Regeln-fuer-Betreiber-von-Windkraftanlagen,windenergie654.html Quelle NDR 3.11.22, Abruf 10.11.23
Wie tickt der Bundesverband WindenEnergie? Entwurf der Rechtsverordnung
„Habitatpotentialanalyse“
Positionspapier Bundesverband WE zur Bürgerbeteiligung
Empörung ist nicht ausreichend!
Stoppen wir gemeinsam die Zerstörung unserer Umwelt und Natur - JETZT!
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