Warum sind die Dorfgemeinschaften gegen diese Windkraftanlagen?
Beschädigung von gewachsenen Sozialgemeinschaften und regionaler Wirtschaft
Wir befürchten die Spaltung und Zerstörung der über Jahrhunderte hinweg gewachsenen Dorf- und Sozialgemeinschaften. Besonders die naturbelassene Landschaft im Stargarder Land war (und ist hoffentlich auch weiterhin) ein bedeutsamer Grund, weshalb junge Menschen mit ihren Familien in die Gegend zugezogen sind. Fällt dieser Anreiz durch die Errichtung von industriellen Windkraftanlagen weg, wird dies unabsehbare soziale und wirtschaftliche Folgen für unsere Region haben, d.h. z.B. auch weniger Steuereinnahmen der Gemeinden durch Abwanderung (wurden bei Bau bereits von einigen Anwohnern angekündigt), welche durch neue, laufzeittemporären Steuereinnahmen der Betreiber der Industrieanlagen nicht aufgewogen werden können. Ein Beispiel für Abwanderung. Quelle Nordkurier vom 26.05.2024
Zwischen Ballwitz, Groß Nemerow, Holldorf, Rowa und Zachow würden die Anlagen nicht am Horizont stehen, sondern zwischen 5 Dörfern! Durch weitere geplante Gebiete wie 46, 47, 48 würden unsere Dörfer durch WKA regelrecht umzingelt werden. Dies werden wir nicht hinnehmen.
Wir beklagen die undemokratische Privilegierung einzelner Landbesitzer nach BauGB §35, indem keinerlei Mitspracherechte mehr für die betroffene Bevölkerung vorgesehen ist! Zusätzlich stellen wir die unsoziale Steuerpolitik in Frage, d.h. die Umverteilung von Steuermitteln von unten (Steuerabgaben des einzelnen Bürgers) nach oben (einzelne Profiteure) durch fragwürdige & unverhältnismäßig hohe staatliche Subventionen lobbygetriebener Energiepolitik.
Gesundheitsgefährdung
Der Mindestabstand zu Wohnsiedlungen mit öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen ist nach neuer Gesetzeslage ab Dezember 2022 in keinster Weise akzeptabel (1 km, später 500 m oder sogar nur 300 m) bei 240-290 m hohen Anlagen! Die gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch die bekannten und nachgewiesenen Beeinträchtigungen wie Lärmbelästigung, Blinklicht, Schlagschatten, Infraschall, Rotorblattabrieb mit Feinpartikel- , PFAS- und Bisphenol-A- Belastung, F und Schädigung durch beschriebene Havarien wird billigend in Kauf genommen.
Artenschutz
Ornithologisches Gutachten 2024: Da der Bau der Windkraftanlagen im untersuchten Gebiet einen großen negativen Einfluss auf die lokale Population einiger „stark gefährdeter“, sowie dreier „vom Aussterben bedrohter“ Vogelarten hätte, würde es eine nach Bundesnaturschutzgesetz strengstens verbotene „erhebliche Störung“ darstellen und ist auch nach naturschutzfachlicher Einschätzung nicht vertretbar.
Der Lebensraum insbesondere geschützter Tier- und Pflanzenarten wird irreparabel geschädigt oder vernichtet werden. Vögel, Fledermäuse sowie andere Tiere sind in einem fragilen Ökosystems durch tödliche Lebensbedingungen in der Luft (Schlag, Druckverhältnisse mit Verwirbelungen, u.a.) und an Land (Versiegelung von Lebensraum, Vibrationen, u.a.) stark gefährdet. Das vorgesehene Baugebiet Nr. 49 grenzt am Zachower Wald direkt an ein Vogelschutzgebiet, liegt südöstlich des Tollensesees und dient nachweislich als Rasthabitat.
Beispiel: Roter Milan (im Gebiet)
Die Population dieses seltenen Raubvogels ist stark bedroht! Weltweit gibt es nur noch ca. 24.000 Brutpaare, ca. 16.000 in Deutschland. Wir schätzen uns glücklich, dass diese Vögel tagtäglich über unseren Köpfen kreisen und sich die Population nach jahrzehntelangen Schutzbemühungen erholt hat. In Holldorf und Ballwitz existieren Brutstätten des Rotmilans.
Die Region Mecklenburgische Seenplatte trägt hier gemeinsam mit Land, Bund & Europäischer Union (EU-Vogelschutzrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) eine besonders große Verantwortung und ist gesetzlich verpflichtet, diese Population weiter zu schützen, indem sie naturbelassene und artgerechte Lebensbedingungen für den seltenen Vogel schafft. Diese Lebensbedingungen findet der Rotmilan in der windexponierten Umgebung von Windkraftanlagen nicht vor. Dieser Raubvogel jagt nach unten zum Boden, deshalb kann er die Rotorblätter nicht erkennen und wird zwangsläufig Schlagopfer!
Beispiel: Fledermaus (im Gebiet)
Alle Fledermausarten stehen auf der sog. Roten Liste, der vom Aussterben bedrohten, stark gefährdeten und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und stehen in Deutschland per Gesetz unter starkem Schutz. Sie jagen in einem Radius von 5-15 km, einzelne Tiere bis 26 km. Windkraftanlagen sind für die nützlichen Fledermäuse regelrechte Todesfallen, da die Tiere Windkraftanlagen nicht ausweichen können. In Folge der unnatürlichen Druckverhältnisse, in die sie geraten, zerreißen ihre zarten Blutgefäße und Wandungen der inneren Organe regelrecht, was zum Verbluten der Tiere führt.
Bedroht sind viele weitere geschützte Tierarten, wie Braunkehlchen, Wachtelkönig, Seeadler, Fischadler, Schreiadler, Turmfalken, Weißstorch, Wiedehopf, Rohrweihe, Kornweihe, Eulen, Singschwan, Zwergschwan, Blässgans, Waldsaatgans, Mäusebussard, Tundrasaatgans, Rothalsgans und Zwerggans, Schwäne, Wildenten, u.a. Zugvögel, welche das vorgesehene Baugebiet als Durchzugs-, Rast- und Überwinterungsgebiet nutzen, sowie Kleintiere wie z.B. die Robauchunke. Brutgebiete im Baugebiet. Beispiel: Insekten (das Vogelschutzgebiet wurde 2022 verkleinert, obwohl nach wie vor tausende Zugvögel im Gebiet sind.
Zerstörung des Waldes bei der Errichtung der industriellen Windkraftanlagen plus Infrastruktur und in der Folge durch erhöhte Gefahr von Windbruch und Austrocknung. Mögliche Zerstörung von Teilen des Waldes aufgrund zu geringer Abstände. (ein Birkenwäldchen soll für den Bau abgeholzt werden)
Flächenversiegelung im Grundwassereinzugsgebiet (zw. Ballwitz & Groß Nemerow)
Dies geschieht u.a. durch die Schaffung von massiver Infrastruktur für Bau (bis zu 10.000 Tonnen pro Anlage! Beton für das Fundament, die Eingriffsfläche beträgt 4000 Quadratmeter pro Anlage, dabei werden 500 Quadratmeter Landwirtschaftsfläche ein für allemal vollversiegelt), Inbetriebnahme und Wartung in Form von breiten Zufahrtsstraßen für Schwerlasttransporte. Nicht nur durch Verdichtung & Versiegelung wird die Wasseraufnahme- sowie die Wasserfilterfähigkeit und Wasserspeicherung des Bodens nachhaltig und auf Jahrzehnte negativ beeinflusst. Die Gefährdung des Trinkwassers besteht zusätzlich durch mögliche Havarien von industriellen Windkraftanlagen (z.B. Ölleckage, Bruch von Flügeln der Anlagen u.ä.). Damit geht auch eine flächendeckende und dauerhafte Zerstörung von Anbauflächen einher. Merkwürdig: Die Bauern dürfen in diesem Gebiet nicht düngen, Windkraftanlagen aber dürfen gebaut werden? Zudem wird der Wind "gestohlen". Dadurch erhöht sich die Temperatur hinter WKA, welche Wetterveränderung mit sich bringen, weil weniger Regen fällt und der Boden austrocknet. Im Brandfall muss die Feuerwehr einen Mindestabstand von 1000 m einhalten. In diesem Abstand stehen aber schon Dörfer! Es kann also nur zugesehen werden wie Mikroplastikabrieb, oder hochgiftg brennende Teile Dörfer, Felder und Wälder dauerhaft kontaminieren. Eine Katastrophe also vorprogrammiert. Wie denken die Behörden eigentlich die Bürger zu schützen? Zudem fehlen die dringend benötigte Löschteiche! Siehe Havarien von WKA. Dies werden wir nicht hinnehmen.
Wertverlust von Immobilien und Grundstücken
Die technische Überbauung der Landschaft hätte große Wertverluste aller Immobilien in Ballwitz, Rowa, Holldorf, Groß Nemerow und Zachow zur Folge. Dem Gewinn weniger Beteiligter solcher überdimensionaler Industrieanlagen stehen extrem negative Effekte auf die Preise der Häuser und Grundstücke seit Generationen ansässiger Bewohner entgegen. Die Hebesätze müssten dann auch herabgesetzt werden. Ein Windkraft-Industriegebiet kann die Immobilienpreise bis hin zur faktischen Unverkäuflichkeit (kalte Enteignung) senken!
Militärischer Flugverkehr
Gefahr durch über Ballwitz tief fliegende Militärmaschinen nach Trollenhagen. Wir haben die östlichste Radarstation Deutschlands. Eine Einschränkung des Radars durch WKA würde ein sehr hohes Gefahrenpotenzial mit sich bringen! Bildnachweise Tiefflüge ............ Videonachweis 18.1.24 ............ Radarbereich Flugsicherung
Schlechte Aussichten für den bedeutsamen Wirtschaftszweig Tourismus
Die geplante Zerstörung des charakteristischen Landschaftsbildes der „Mecklenburgischen Seenplatte“ wird sich aufgrund der Vielzahl sowie der immensen Größe der Windkraftanlagen in gravierendem Ausmaß auf die Zahl der Urlaubsgäste auswirken.
Windkrafträder mit ca. 240-290 m Höhe werden weithin sichtbar sein, z. B. von der Burg Stargard, dem Schloss Hohenzieritz, aus den Städten Neubrandenburg, Penzlin, Alt Rehse, Prillwitz u.a. Orten. Nicht nur erholsame Panoramablicke in naturbelassene Landschaften werden der Vergangenheit angehören. Urlauber und Ausflugsgäste (z.B. Radfahrer, Pilger, Wanderer auf dem Pilgerweg Mecklenburgische Seenplatte) werden ausbleiben. Allein schon bei der Anfahrt über die B96 werden die Industrieanlagen riesig wirken.
Denkmalgeschützte Gebäude im Gebiet
Burg Stargard (5 km Luftlinie zu Ballwitz), das Schloss Hohenzieritz, alle Kirchen in Ballwitz, Groß Nemerow, Holldorf, Rowa und Zachow
Massive Umweltschäden durch Bau, Havarien und Rückbau der Anlagen
Durch Bruch eines Windradflügels (was öfter vorkommt als gedacht) rieseln z.T. monatelang scharfkantige Trümmerteile und feine hochgiftige Fasern (z.B. Carbon) aus ca. 200m Höhe auf die umliegenden Wiesen und Äcker über einen Radius von mehr als 1800 Metern. Bei einem Abstand von 1000 m zu Wohngebäuden, würden sich diese krebserregende Partikel über Gärten und Häuser verteilen. Das gleiche gilt beim Rückbau oder durch Sprengung der Anlagen. Zudem machen Rotorblattabrieb mit Feinpartikel- , PFAS- und Bisphenol-A- Belastung die Felder und Wiesen nicht mehr nutzbar für Anbau und Viehaltung. Natürlich sind auch Vögel und andere Tiere die Leidtragenden. Im schlimmsten Fall muss der Boden abgetragen werden. Siehe ein von vielen Beispielen Quelle NDR 17.1.2023 oder weitere Havarien. Allein durch Abrieb der Rotorblätter werden Mikroplastikpartikel weit über die Landschaft verstreut. (In 20 Jahren pro Windkraftanlage ca. 2 Tonnen) Siehe auch Bericht Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Abruf 20.2.24.
SF6 Gas, (in WKA enthalten) - hat von allen bekannten Substanzen die stärkste Treibhauswirkung. Es wirkt rund 22.800 Mal so stark wie die identische Menge Kohlendioxid. Und: Wenn es einmal in die Atmosphäre gelangt ist, dauert es mehr als 3000 Jahre, bis SF6 sich wieder zersetzt und unwirksam wird. Viele Windkraftanlagen verlieren zudem Öl, oder Generatoren brennen ab, was ebenfalls über größere Flächen Boden unbrauchbar macht. Ein Drittel der Anlagen hat während der Laufzeit Havarien. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 entstanden wegen anhaltender Qualitätsmängel bei Windkraftanlagen von Siemens Gamesa beim Mutterkonzern Siemens Energy Verluste von 4,59 Milliarden Euro! Schon verlangt die Windbranche erneut zusätzliche Absicherungen und Ausfallgarantien. An den Börsen entstehen Verluste von 70-90%. 7,5 Milliarden vergab die Bundesregierung gerade an Bürgschaften, also Steuergelder als Absicherung. Zusätzlich zu den ohnehin hohen Subventionen.
Gewerbesteuereinnahmen
Gewerbesteuereinnahmen errechnen sich aus erwirtschafteten Gewinnen der Betreiber. Diese Einnahmen werden jedoch reduziert durch Pachtzahlungen, Herstellungskosten, Freibeträge, Steuern, Darlehenszinsen und Versicherungskosten. Oft minimieren auch zu hoch eingeschätzte Windstärken und nicht erreichte Volllaststunden die Einnahmen. Zudem erwitschaften viele Anlagen nichts weil sie nicht ans Netz angeschlossen werden. Viele Betreiber machen einzig Gewinn durch jahrzehntelange Förderungen, auch wenn die Anlagen keinen Strom liefern. Die Kommunen gehen am Ende sehr oft leer aus. Selbst wenn eine Gemeinde durch WKA Einnahmen erzielen würde (was uns so aus unterschiedlichen Gebieten nicht bekannt ist, andere Gemeinden versuchen ihre Anlagen mit großen Verlusten abzustoßen) wären eventuelle Förderungen in Gefahr, da diese mit den Einnahmen verrechnet werden. Die Gemeinden müssen bei Einnahmen zudem auch mehr Abgaben leisten. Am Ende bringt es den Gemeinden wohl gar nichts. Eine Milchmädchenrechnung. Zudem kommen höhere Strom - und Betreiberkosten auf die Gebiete zu. Von den Rückbaukosten bei späterer Unauffindbarkeit der Betreiber ganz abgesehen.
Genug erneuerbare Energie für unseren Standort!
Laut der Aussage von Dr. Till Backhaus - Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft in MV bei einer Sitzung vom 1.10.24 in Groß Nemerow erzeugt Mecklenburg schon jetzt fast das Doppelte des Eigenbedarfs an Strom mit erneuerbarer Energie! Wozu werden also überhaupt noch weitere Anlagen in MV geplant? In MV gibt es an Land bereits ca. 1850 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von ca. 3100 MW. (Für jedes zusätzliche Windrad zahlen Bürger in MV mehr Netzentgelde. Doppelt so viel wie z.B. Bayern) Erzeugt wird jetzt schon enorm viel sogenannter "Geisterstrom" oder Anlagen werden z.T. abgeschaltet. Die Betreiber erhalten trotzdem volle Bezüge. (über Netzbetreiberkosten/Steuergelder) 364 Millionen Euro wurden allein in einem Jahr an Ausfallvergütungen an Betreiber gezahlt, wenn z.B. kein Wind weht. 2018 waren es lt. Panorama 228 Millionen. (Quelle: picture alliance / dpa) Auf jährlich 34 Milliarden werden die Kosten für die Steuerzahler durch EEG-Umlage explodieren!
Bereits entstandene Anlagen mit erneuerbaren Energien in dieser Gegend:
Allein in Ballwitz wurden Solaranlagen mit einem Leistungsvolumen von 1,3 MW, 75 KW und 90 KW gebaut. In Zachow sind ca. 10 MW geplan.
Diese Solaranlagen können z.T. nicht ausreichend betrieben werden, da Zuleitungen und Transformatoren fehlen! Eine Biogasanlage in Ballwitz mit 500 KW ist seit Jahren in Betrieb.
In Holldorf, Rowa und Groß Nemerow gibt es seit Jahren große Solaranlagen. In Groß Nemerow ist auf allen Gemeindegebäuden eine Anlage in Planung. Alle Dörfer können sich rechnerisch komplett selbst und weitere Ortschaften versorgen, was EON allerdings untersagt. Mit dem eingespeisten Strom wird eben bei Einspeisung maximaler Gewinn erzielt.
In der Mecklenburger Seenplatte finden bereits bestehende WKA und die Wasserflächen in der Flächenplanung keine Beachtung. Heisst, ohne die Wasserflächen und den benötigten Straßen der Anlagen wird industrielle Nutzung von Flächen an Land deutlich höher als 2,1%. Die Mecklenburgische Seenplatte wird damit an Land regelrecht zugebaut! 70 Prozent der Fläche in der Seenlandschaft sind mit Wald bedeckt, 13 Prozent sind Wasserflächen. Eine Deformierung der Mecklenburgischen Seenlandschaft ist also geplant, ein Großangriff auf den klassischen Naturschutz ist mit dem Ausbau verbunden.
Nichtgewährleistung von Versorgungssicherheit und negative Umweltbilanz von Windkraft
Windkraftanlagen sind faktisch energieineffizient, denn nicht einmal der vom Gesetzgeber betriebene massive Ausbau garantiert eine sichere Versorgungsleistung!
Es kann definitiv nicht genügend Strom mit Windkraftanlagen erzeugt werden. Die gesicherte Versorgungsleistung durch Windkraftanlagen an Land liegt bei nur 2%!
Zugleich besteht Destabilisierung der Stromnetze mit der Gefahr partieller Blackouts. (Der Chef von E.on schlägt Alarm...Quelle TKP 26.2.24)
Bei einer gesicherten Versorgungsleistung moderner Windkraftanlagen (an Land) von NUR 2 % soll es tatsächlich möglich sein, ein überragendes „öffentliches Interesse" im Sinne der „öffentlichen Energiesicherheit“, d.h einen massiven Ausbau von Windkraftanlagen nicht nur im Stargarder Land - dem NATURSCHUTZ (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes 2022) vorzuziehen? Zumal Windkraftanlagen nichts für das CO2-Ziel beitragen. Siehe z.B. Quelle Spiegel (bereits aus 10.02.2009). Das Gegenteil ist der Fall.
Natur zerstören um sie zu retten?
Wir werden uns mit all‘ unseren Möglichkeiten DAGEGEN ZUR WEHR SETZEN!!!
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Wichtig! Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch und schreiben Sie eine entsprechende Stellungnahme an die zuständige Genehmigungsbehörde. (siehe Schreiben im Link) und helfen Sie dabei älteren Mitbürgern. Nur mit einem eingereichten Widerspruch sichern Sie sich Ihr Recht auf eine spätere Klagemöglichkeit, wenn es zu Störungen, Beeinträchtigungen oder Schäden durch die errichteten industriellen Windkraftanlagen kommt.
Fragebögen vor Errichtung und mit Inbetriebnahme der Anlagen ausfüllen
Für den Schutz von Mensch und Natur - JETZT!
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